Devory IT GmbH · Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden.

Stand: 24. September 2026 · Version 1.0

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über KI- und IT-Leistungen zwischen der Devory IT GmbH, Frankfurter Straße 84, 65779 Kelkheim (Taunus), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Nik Sarafi, nachfolgend „Devory“, und ihren Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher.

Diese AGB gelten, wenn sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Devory ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Eine spätere Änderung dieser Website ändert bereits geschlossene Verträge nicht.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Die Website beschreibt mögliche Leistungen und stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Kontaktanfrage, ein Erstgespräch oder die Bereitstellung von Informationen begründet für sich genommen keinen entgeltlichen Auftrag. Kostenpflichtige Analysen oder Workshops werden gesondert vereinbart.

Ein Vertrag entsteht durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots innerhalb seiner Bindungsfrist oder durch eine übereinstimmende individuelle Vereinbarung. Die wesentlichen Absprachen werden in Textform, etwa per E-Mail, dokumentiert. Der Vorrang wirksamer individueller Abreden bleibt hiervon unberührt.

Maßgeblich sind insbesondere das angenommene Angebot, seine Leistungsbeschreibung und ausdrücklich einbezogene Anlagen. Bei Widersprüchen gehen die spezifische Leistungsbeschreibung diesen AGB und eine für ihren Regelungsbereich abgeschlossene Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder Servicevereinbarung den allgemeinen Regelungen vor. Entgelte, Termine, Nutzungsumfang und etwaige wiederkehrende Leistungen müssen dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen sein.

3. Leistungsumfang und technische Grundlagen

Devory konzipiert und implementiert individuell vereinbarte KI-Systeme. Hierzu können Prozessanalyse, Hardwarebereitstellung, Installation vor Ort, Absicherung, Wissensaufbereitung, Anbindung von Programmen, Konfiguration von Assistenten, Schulung und laufende Betreuung gehören. Geschuldet werden die vereinbarten Leistungen und Eigenschaften.

Der Auftrag beschreibt die vorgesehenen Aufgaben, eingesetzten Modelle und Programme, Datenquellen, berechtigten Nutzer, Schnittstellen, Betriebsform sowie die Verantwortlichkeiten für Betrieb, Sicherungen und Updates. Besondere Anforderungen, beispielsweise eine vollständig vom Internet getrennte Nutzung, bestimmte Reaktionszeiten oder eine ausschließliche Verarbeitung in einer bestimmten Umgebung, bedürfen einer entsprechenden Leistungsvereinbarung.

Ein lokal installiertes System nutzt für die vereinbarten lokalen Funktionen die Infrastruktur des Kunden. Externe KI-Dienste, Cloud-Schnittstellen und die damit verbundenen Datenübermittlungen werden nur eingerichtet, wenn sie im Auftrag vorgesehen oder nachträglich vereinbart sind und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geklärt wurden. Die Aussage „lokal“ erstreckt sich nicht automatisch auf ausdrücklich eingebundene externe Dienste.

Lizenz-, Verbrauchs- und Anschlusskosten von Drittanbietern werden vor Beauftragung ausgewiesen oder durch ein vereinbartes Budget begrenzt. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nicht allein durch die Nutzung des Systems beauftragt. Devory darf vereinbarte Funktionen nicht ohne Zustimmung des Kunden wesentlich einschränken oder durch wirtschaftlich oder datenschutzrechtlich nachteilige Dienste ersetzen.

4. Projektablauf, Änderungen und Abnahme

Die Parteien legen für die Umsetzung erforderliche Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten und Meilensteine fest. Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung, Terminfolgen und Auswirkungen auf Sicherheit und Datenschutz abgestimmt. Bis zur Einigung bleibt der bisherige Auftrag maßgeblich; unbetroffene Leistungen werden fortgeführt, soweit dies zumutbar ist.

Soweit Devory einen bestimmten, überprüfbaren Erfolg schuldet, etwa die betriebsbereite Einrichtung der beschriebenen Funktionen, richtet sich dieser Leistungsteil nach Werkvertragsrecht. Reine Beratung, Schulung oder laufende Unterstützung ohne vereinbarten Erfolg sind Dienstleistungen. Entscheidend ist der Inhalt der vereinbarten Leistung, nicht allein ihre Bezeichnung.

Abnahmefähige Leistungen werden dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung anhand der vereinbarten Funktionen und Testfälle bereitgestellt. Die Prüffrist muss Umfang und Komplexität Rechnung tragen. Wesentliche Mängel hindern die Abnahme; unwesentliche Mängel werden dokumentiert und innerhalb angemessener Frist beseitigt. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben bestehen.

Ein Testbetrieb, einzelne produktive Nutzungen oder die Zahlung einer Rechnung gelten für sich genommen nicht als Abnahme. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB bleiben unberührt. Teilabnahmen werden nur für zuvor als eigenständig abnahmefähig vereinbarte Leistungsteile durchgeführt.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die vereinbarten Informationen, rechtmäßig nutzbaren Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Er informiert Devory über besondere Geheimhaltungs-, Aufbewahrungs- und Sicherheitsanforderungen sowie über bekannte Einschränkungen seiner IT-Umgebung. Devory benennt die für den Auftrag benötigten Mitwirkungen rechtzeitig und verständlich.

Für Arbeiten vor Ort stellt der Kunde die vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen zur Verfügung. Vor Eingriffen in produktive Systeme stimmen die Parteien Wiederherstellungsmöglichkeiten und gegebenenfalls notwendige Sicherungen ab. Die Zuständigkeit für regelmäßige Datensicherungen und Wiederherstellungstests wird im Auftrag festgelegt. Von Devory übernommene Sicherungs- und Hinweispflichten werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Bleibt eine erforderliche Mitwirkung aus, weist Devory auf das Hindernis und seine voraussichtlichen Folgen hin. Termine verschieben sich nur in dem Umfang, in dem sich die Verzögerung tatsächlich auf die Leistung auswirkt, zuzüglich einer erforderlichen und angemessenen Wiederanlaufzeit. Zusätzliche Vergütung setzt eine Vereinbarung oder einen gesetzlichen Anspruch voraus; ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen.

6. Hardware: Kauf oder Miete

Ob Hardware durch den Kunden selbst beschafft, von Devory verkauft oder vermietet wird, bestimmt ausschließlich der jeweilige Auftrag. Die Bereitstellung eines KI-Systems begründet nicht automatisch einen Hardwarekauf oder ein Mietverhältnis.

Bei Kauf: Gerät, Ausstattung, Lieferumfang und Kaufpreis werden vereinbart. Von Devory verkaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ihres Kaufpreises Eigentum von Devory. Bei vereinbarter Installation und Inbetriebnahme durch Devory trägt Devory die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Übergabe des installierten Geräts. Gesetzliche Mängelrechte gegen Devory werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht ersetzt.

Bei Miete: Gerät, Mietpreis, Laufzeit und die eingeschlossenen Leistungen werden gesondert vereinbart. Devory erhält die Mietsache während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand. Der Kunde nutzt sie sorgfältig und meldet Störungen unverzüglich. Normale vertragsgemäße Abnutzung begründet keinen Ersatzanspruch. Gesetzliche Minderungs- und sonstige Mängelrechte bleiben bestehen.

Vor der Rückgabe vermieteter Geräte erhält der Kunde eine angemessene Möglichkeit zum Export seiner Daten. Art und Zeitpunkt der anschließenden sicheren Löschung werden abgestimmt; Devory bestätigt die vereinbarte Löschung auf Wunsch. Devory wird zurückgegebene Geräte nicht mit Kundendaten an Dritte weitergeben. Die Rückgabe von Hardware und die Beendigung von Software- oder Betreuungsleistungen werden getrennt nach den jeweiligen Vertragsgrundlagen beurteilt.

7. KI-Ergebnisse, Freigaben und zulässige Nutzung

KI-Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration unzutreffend, unvollständig oder für einen bestimmten Zweck ungeeignet sein. Der Kunde setzt fachlich geeignete Personen zur Prüfung der Ergebnisse ein, bevor diese für rechtliche, medizinische, steuerliche, finanzielle, sicherheitsrelevante oder vergleichbar folgenreiche Entscheidungen verwendet werden. Devory erläutert die für den vereinbarten Einsatz wesentlichen Grenzen und erforderlichen Kontrollschritte im Rahmen der vereinbarten Einführung.

Das System unterstützt Menschen. Eine Vollmacht, Prokura, Vertretungsbefugnis oder Befugnis zu verbindlichen Erklärungen wird ihm durch diese AGB nicht erteilt. Das Versenden von Nachrichten, Ändern von Daten, Auslösen von Bestellungen oder Ausführen sonstiger Aktionen wird nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang freigeschaltet. Dabei werden Berechtigungen, Freigaben und gegebenenfalls Wertgrenzen festgelegt.

Autonome Entscheidungen über Beschäftigte, Bewerber, Patienten oder andere Personen mit rechtlich oder ähnlich erheblichen Wirkungen sowie sonstige besonders regulierte Anwendungen bedürfen vor Aktivierung einer gesonderten Prüfung und Vereinbarung. Die Parteien klären ihre jeweils tatsächlich bestehenden Rollen und Pflichten, insbesondere nach Datenschutzrecht und der EU-KI-Verordnung. Gesetzlich unzulässige Nutzungen sind ausgeschlossen.

Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Einsparung, Fehlerfreiheit aller KI-Antworten oder die vollständige Ersetzung von Beschäftigten oder Dienstleistern wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich als konkrete Leistung vereinbart wurde. Die vereinbarte Funktionsfähigkeit, zugesagte Qualitätsmerkmale sowie gesetzliche Mängel- und Haftungsansprüche werden durch die Hinweise auf KI-Grenzen nicht eingeschränkt.

8. Informationssicherheit und Fernzugriff

Devory setzt die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen mit der für professionelle IT-Leistungen erforderlichen Sorgfalt um. Das Schutzkonzept orientiert sich am vorgesehenen Einsatz und kann insbesondere Verschlüsselung, persönliche Konten, abgestufte Zugriffsrechte, Netztrennung, Mehrfaktor-Anmeldung, Updates und Protokollierung umfassen. Maßgeblich sind die im Auftrag dokumentierten Maßnahmen; absolute Sicherheit gegen sämtliche Angriffe ist technisch nicht gewährleistbar.

Ein Zugriff per Smartphone oder von einem anderen Standort wird nur auf vereinbarte Weise eingerichtet. Kundenseitige Fernnutzung und Fernwartung durch Devory sind unterschiedliche Berechtigungen. Ein Zugang für den Kunden begründet keinen unbegrenzten Zugriff von Devory.

Fernwartung erfolgt nur aufgrund einer konkreten Freigabe oder einer nach Zweck, Dauer und Umfang bestimmten laufenden Vereinbarung. Es werden personengebundene, auf das Erforderliche begrenzte Zugänge verwendet. Änderungen und Zugriffe werden entsprechend dem Schutzkonzept nachvollziehbar dokumentiert. Nach Wegfall der Berechtigung werden Zugänge entzogen.

Bei erkennbaren Sicherheitsvorfällen informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen erforderliche Maßnahmen ab. Eine vorübergehende Beschränkung eines Zugangs ist nur zulässig, soweit sie zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist; der Kunde wird möglichst vorab, sonst unverzüglich informiert. Vertragliche und gesetzliche Informations-, Unterstützungs- und Meldepflichten bleiben unberührt.

9. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

Die Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach ihrem Inhalt und den Umständen erkennbar vertraulich sind, vertraulich. Dazu gehören insbesondere Geschäftsabläufe, Kalkulationen, Kunden- und Mandantendaten, technische Unterlagen, Zugangsdaten und Sicherheitskonzepte. Sie werden nur zur Anbahnung und Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit verwendet.

Zugang erhalten nur Personen, die ihn für diese Zwecke benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflichten bestehen über das Vertragsende hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Für gesetzlich geschützte Geheimnisse gelten die gesetzlichen Pflichten unabhängig hiervon.

Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich rechtmäßig öffentlich bekannt, bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten erlangt wurden. Gesetzlich zwingende Offenlegungen bleiben zulässig; die betroffene Partei wird, soweit rechtlich zulässig, vorab informiert und der Umfang auf das Erforderliche begrenzt.

Auf Wunsch wird bereits vor vertiefenden Gesprächen eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung geschlossen. Werden Berufsgeheimnisse, insbesondere aus anwaltlicher, steuerberatender oder ärztlicher Tätigkeit, zugänglich, sind vor dem Zugriff die zusätzlich erforderlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen zu treffen. Dazu gehören gegebenenfalls Verpflichtungen nach § 203 StGB und berufsrechtliche Anforderungen, für Rechtsanwälte insbesondere § 43e BRAO. Eine allgemeine Geheimhaltungsvereinbarung ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Die Nennung des Kunden als Referenz sowie die Nutzung seines Namens, Logos oder von Projektdetails zu Werbezwecken bedürfen seiner vorherigen Zustimmung.

10. Datenschutz und Kundendaten

Die Parteien erfüllen die datenschutzrechtlichen Pflichten ihrer jeweiligen Rolle. Der Kunde entscheidet im Rahmen seiner Verantwortlichkeit über Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung seiner Daten. Devory bleibt für die eigenen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die Sicherheit und Rechtmäßigkeit der von Devory selbst verantworteten Verarbeitung.

Soweit Devory personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese regelt insbesondere Gegenstand, Weisungen, Datenarten, betroffene Personen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB ersetzen keine solche Vereinbarung.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Berufsgeheimnisse werden erst einbezogen, wenn Zweck, Berechtigungen, Schutzmaßnahmen und erforderliche Vereinbarungen geklärt sind. Ein rein lokaler Betrieb allein ersetzt weder eine Rechtsgrundlage noch ein Berechtigungskonzept.

Devory verwendet Kundendaten nicht zum Training allgemein angebotener KI-Modelle, für Werbung oder für Zwecke anderer Kunden. Eine entsprechende weitergehende Nutzung setzt eine gesonderte, ausdrücklich vereinbarte und rechtlich zulässige Grundlage voraus. Die Einbindung von Unterauftragnehmern und Übermittlungen in Drittländer richten sich zusätzlich nach der vereinbarten Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen.

11. Software, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten und Unterlagen. Er räumt Devory nur diejenigen Befugnisse ein, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Devory behält Rechte an bereits bestehenden Werkzeugen, allgemeinen Methoden und wiederverwendbaren Komponenten, ohne hierdurch Rechte an Kundendaten zu erwerben.

Für individuell erstellte und vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse erhält der Kunde, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung für den vereinbarten betrieblichen Zweck. Dazu gehört die erforderliche Pflege und Änderung durch den Kunden oder einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dienstleister. Während einer vereinbarten Test- oder Abnahmephase wird die hierfür notwendige Nutzung erlaubt. Zeitlich befristete Abonnement- oder Mietlizenzen müssen im Angebot als solche bezeichnet sein.

Ob Quellcode, Konfigurationen, Administrationsunterlagen und technische Dokumentation herauszugeben sind, wird im Auftrag konkret festgelegt. Die für den vereinbarten Betrieb und die geschuldete Bedienung erforderliche Dokumentation wird bereitgestellt. Ein Anspruch auf sämtliche internen Entwicklungswerkzeuge folgt daraus nicht.

Für Fremdsoftware, Open-Source-Komponenten und KI-Modelle gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen, auf die Devory vor der verbindlichen Entscheidung für die Komponente hinweist. Devory sorgt für eine zum vereinbarten Einsatzzweck passende Auswahl. Vorrangige zwingende Rechte, insbesondere gesetzliche Befugnisse zur Sicherung und Interoperabilität, bleiben unberührt.

An KI-generierten Inhalten können urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte fehlen; auch können Ergebnisse denen anderer Nutzer ähneln. Devory beansprucht keine eigenen Rechte an den vom Kunden mit seinem System erzeugten Inhalten. Rechte Dritter und die Pflicht zur fachlichen Prüfung vor Verwendung bleiben zu beachten.

12. Betreuung, Updates und Verfügbarkeit

Eine laufende Betreuung wird nur geschuldet, wenn sie beauftragt ist. Der Betreuungsauftrag legt die betreuten Komponenten, Supportkanäle, Servicezeiten, Zuständigkeiten, Wartungsfenster und gegebenenfalls Reaktions- oder Wiederherstellungsziele fest. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr oder eine garantierte Verfügbarkeit ergibt sich nicht allein aus der Installation eines Systems.

Bei vereinbarter Pflege informiert Devory über relevante verfügbare Sicherheitsupdates für den übernommenen Bereich und führt die geschuldeten Maßnahmen durch. Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitsabläufe, Schnittstellen oder Systemanforderungen werden vorher abgestimmt, außer soweit eine unverzügliche Maßnahme zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist. Soweit möglich, werden Sicherung und Rückkehr zum vorherigen Zustand vorbereitet.

Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle oder stellt er einen Dienst ein, informiert Devory den Kunden nach Kenntnis über erhebliche Auswirkungen und mögliche Alternativen. Daraus folgt weder automatisch eine zusätzliche Vergütung noch ein vollständiger Ausschluss von Devorys Leistungspflichten. Die Folgen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften.

13. Vergütung und Zahlung

Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Pauschalen, Zeitaufwand, Reisekosten, Hardware und laufende Entgelte werden im Angebot getrennt oder eindeutig zugeordnet ausgewiesen. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand erhält der Kunde einen nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweis. Devory informiert rechtzeitig über absehbare Überschreitungen eines vereinbarten Aufwandsbudgets; eine Erhöhung des Budgets bedarf der Abstimmung.

Zahlungsplan und Fälligkeit richten sich nach dem Auftrag. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind ordnungsgemäß abgerechnete und fällige Forderungen binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Bei Werkleistungen setzt die Fälligkeit grundsätzlich die Abnahme voraus; gesetzlich zulässige oder vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben möglich.

Preise für laufende Verträge werden nicht einseitig aufgrund dieser AGB erhöht. Verzug und Verzugsfolgen richten sich nach dem Gesetz. Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Mängel und Leistungsstörungen

Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Rechte nach dem jeweils anwendbaren Vertragstyp. Diese AGB verkürzen gesetzliche Verjährungsfristen nicht. Der Kunde beschreibt auftretende Fehler nach Möglichkeit mit den betroffenen Funktionen, den Umständen und reproduzierbaren Beispielen; das Fehlen einer technisch vollständigen Fehlerbeschreibung lässt bestehende Ansprüche nicht entfallen.

Devory erhält im gesetzlichen Umfang Gelegenheit zur Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere Minderung, Rücktritt, Kündigung, Selbstvornahme oder Schadensersatz, richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Für reine Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regeln über Leistungsstörungen.

Änderungen durch den Kunden, unzureichende Mitwirkung oder Fehler fremder Komponenten schließen Ansprüche nicht pauschal aus. Ihre Auswirkungen sind nur insoweit zu berücksichtigen, wie sie für die konkrete Störung ursächlich sind. Die Hinweise auf die Eigenschaften von KI-Systemen ersetzen keine geschuldete Funktions- oder Qualitätsprüfung.

15. Haftung

Devory haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Devory für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Datenverlust richtet sich ebenfalls nach diesen Grundsätzen. Ein schuldhaft unterlassenes, konkret geschuldetes Backup kann im Rahmen des gesetzlichen Mitverschuldens berücksichtigt werden; dies gilt nicht als pauschale Verlagerung der Datensicherungsverantwortung auf den Kunden.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Devory. Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO sowie andere zwingende gesetzliche Ansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

16. Laufzeit, Kündigung und Übergabe

Projektverträge enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, unbeschadet fortbestehender Rechte und Pflichten. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkverträgen, bleiben erhalten. Eine laufende Betreuung oder Hardwaremiete entsteht hierdurch nicht automatisch.

Laufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen werden im Auftrag festgelegt. Fehlt bei einem unbefristeten Betreuungsvertrag eine solche Regelung, können beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Für Mietverhältnisse gelten mangels abweichender Vereinbarung die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Zum Vertragsende übergibt Devory die vereinbarten Arbeitsergebnisse und die für den übernommenen Betrieb herauszugebenden kundenspezifischen Zugänge und Unterlagen. Kundendaten werden in einem vereinbarten, gängigen und maschinenlesbaren Format zurückgegeben, soweit sie bei Devory vorhanden sind. Bereits geschuldete Übergabeleistungen werden nicht zusätzlich berechnet; darüber hinausgehende Migration oder Unterstützung bedarf eines eigenen Auftrags.

Löschung, Aufbewahrung und Rückgabe von Daten richten sich nach dem Gesetz, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und den getroffenen Absprachen. Devory kündigt eine beabsichtigte Löschung von noch herauszugebenden Daten rechtzeitig an und ermöglicht zuvor deren Übernahme, soweit keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Unbefristet eingeräumte und bezahlte Nutzungsrechte werden durch die Beendigung der Betreuung nicht automatisch beendet.

17. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Devory, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere wird nicht allein wegen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig. Sollte eine Klausel unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen; an ihre Stelle tritt keine automatisch auf das gerade noch zulässige Maß reduzierte Regelung.